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Grundsatz

Die ersten Grundsätze nach der Gründung der DLRG im Jahre 1913 lauteten:

  1.  Ausbildung des Nichtschwimmers zum Schwimmer.
  2.  Ausbildung des Schwimmers zum Rettungsschwimmer.

Diesen Kernaufgaben sind wir in unserer Ortsgruppe bis heute treu geblieben. Unsere Hauptaufgabe besteht also nach wie vor in der Schwimmerlernung, dem Training der neuen Schwimmer, sowie der Ausbildung zum Rettungsschwimmer.

Weitere Ausbildungsthemen sind die „Erste-Hilfe“ und die Fortbildung unserer Einsatzkräfte für den Rettungswachdienst.  Die zunehmende Spezialisierung der Einsatzkräfte, gerade im Zusammenhang mit der immer stärkeren Einbindung in den Katastrophenschutz, hat dazu geführt, dass die Anzahl der Ausbildungsmöglichkeiten sehr umfangreich geworden ist. So sind Ausbildungen zum Funker, Bootsführer, Strömungsretter, Sanitäter usw. sicher nur ein kleiner Teil der Ausbildungsmöglichkeiten in der DLRG.

Dieser ständige Bedarf an Fortbildung betrifft auch die Mitarbeiter in unserem Vorstand. Aufgrund von sich ändernden Gesetzen und Vorschriften wäre eine effiziente Arbeit ohne Weiterbildung nicht mehr möglich. Zum Schluss wäre noch zu erwähnen, dass die gesamte Ausbildungsarbeit durch ehrenamtliche Helfer geleistet wird.

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